Statut
AUSZUG AUS DEM STATUT DER STIFTUNG ROSSARTE
Art. 2 Zweck
2.1 Die Stiftung schlägt vor, im Rahmen eines Kunstentwicklungsmodells auf dem Gebiet der Gemeinde Rossa (im Folgenden Gemeinde) ein Konzept für eine bedeutende künstlerische Präsenz auf dem Gebiet auszuarbeiten, das die Entwicklung des Tourismus ermöglicht und insbesondere mit der Welt der Kunst und Kultur verbunden ist.
2.2 Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die Stiftung insbesondere vor:
- die personellen Ressourcen zu bündeln und die notwendigen Mittel aufzubringen, um - auch in Zusammenarbeit und unter Beteiligung interessierter Personen - eine Glamping-Anlage (oder eine aus bewohnbaren Kunstwerken bestehende Anlage) zu errichten;
- die Glamping-Anlage in das breitere Angebot der Gemeinde einzubeziehen, dass auch andere architektonische Werke und andere Elemente umfassen kann, die das Gebiet der Gemeinde künstlerisch und kulturell charakterisieren;
- in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, den Reiseveranstaltern und interessierten Einzelpersonen Räume für Seminare und Versammlungen in der Gegend zu fördern und zu schaffen;
- in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, den Reiseveranstaltern und interessierten Einzelpersonen neue Möglichkeiten für Übernachtungen, Kultur- und Studienaufenthalte im Gemeindegebiet zu fördern und zu schaffen;
- Organisation von Veranstaltungen, Treffen und kulturellen Debatten in der Gemeinde;
- ein Netzwerk von Kontakten mit der Welt der Kunst und mit Personen, die an der Entwicklung der Projekte der Stiftung interessiert sind, zu schaffen;
- Erwerb, Anmietung und Förderung von Kunstwerken, die auf dem Gebiet der Gemeinde ausgestellt werden sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit betroffenen Personen, Einrichtungen und Institutionen;
- die Einrichtung einer Bibliothek und eines Dokumentationszentrums in der Gemeinde, die mit der Welt der Kultur und der Kunst in Verbindung stehen.
5.3 Die Stiftung verfolgt ideelle Ziele und arbeitet daher auf non-profit Basis.